Logo Winner 800px

Mindestangabenmeldung via ELDA

Alle Dienstgeber müssen neu eintretende Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) können ab 1.1.2016 Sozialversicherungsmeldungen nur noch via elektronischem Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) übermittelt werden. Wird trotzdem eine Papiermeldung übermittelt, gilt diese nicht und der Dienstgeber muss mit Sanktionen rechnen. Ausnahmen gibt es nur mehr für natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten (siehe § 41 ASVG).

hier der Direktlink zum Mindestangabenmeldeformular:  https://www.elda.at/portal27/eldaportal/eldamamol
Achtung: dieses Formular geht ausschließlich an die GKK. Sie erhalten sofort am Bildschirm ein entsprechendes Protokoll als Bestätigung der Anmeldung. Bitte speichern Sie dieses Protokoll (z.B. als PDF-Datei). Sie benötigen einen Ausdruck im Falle einer kurzfristigen Kontrolle durch die Behörden. Übersenden Sie bitte unserer Lohnverrechnungsabteilung das Protokoll inkl. noch fehlender Daten und wir führen im Anschluss daran die vollständige Anmeldung für Sie innerhalb der nächsten sieben Tage durch.

Falls Sie noch nicht in ELDA registriert sein sollten, hier der Link zur erstmaligen Registrierung:
https://www.elda.at/portal27/eldaportal/content?contentid=10007.682455&viewmode=content

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

office@kanzlei-winner.at
www.kanzlei-winner.at

WINNER.INFO

An-/Abmelden

Hier können Sie unsere WINNER.INFO abonnieren:
Damit unsere WINNER.INFOs nicht im Spam-Ordner landen, wäre es zu empfehlen, die E-Mail-Adresse office@kanzlei-winner.at in Ihr Adressbuch zu speichern.
Copyright: Winner Steuerberatung KG
Website / Template: visuals.at