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Familienhafte Mitarbeit in Betrieben

Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte mitarbeiten, stellt sich stets die Frage, ob diese Mitarbeit ein Dienstverhältnis begründet (mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequen-zen) oder ob diese Mitarbeit bloß familienhafte Mithilfe darstellt. Folgende Kriterien sind für die Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, maßgebend:
  • Verwandtschaftsgrad
  • Ausmaß und Häufigkeit der Tätigkeit
  • Rahmenbedingungen der Tätigkeit
  • Getroffene Vereinbarung

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Quelle: wko.at

PDF Download 50pxMustervereinbarung-zur-familienhaften-Mitarbeit_2016.pdf
PDF Download 50pxMerkblatt-Familienhafte-Mitarbeit_2016.pdf

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