- Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren),
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie
- Männer und Frauen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten 5 Jahren die maßgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht überschritten haben.
TIPP Der Antrag für 2017 muss spätestens am 31.12.2017 bei der SVA einlangen. Wurden im Jahr 2017 bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beiträgen erst ab Einlangen des Antrags. |