Alle Dienstgeber müssen neu eintretende Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) können ab 1.1.2016 Sozialversicherungsmeldungen nur noch via elektronischem Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) übermittelt werden. Wird trotzdem eine Papiermeldung übermittelt, gilt diese nicht und der Dienstgeber muss mit Sanktionen rechnen. Ausnahmen gibt es nur mehr für natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten (siehe § 41 ASVG).
hier der Direktlink zum Mindestangabenmeldeformular: https://www.elda.at/portal27/eldaportal/eldamamol
Achtung: dieses Formular geht ausschließlich an die GKK. Sie erhalten sofort am Bildschirm ein entsprechendes Protokoll als Bestätigung der Anmeldung. Bitte speichern Sie dieses Protokoll (z.B. als PDF-Datei). Sie benötigen einen Ausdruck im Falle einer kurzfristigen Kontrolle durch die Behörden. Übersenden Sie bitte unserer Lohnverrechnungsabteilung das Protokoll inkl. noch fehlender Daten und wir führen im Anschluss daran die vollständige Anmeldung für Sie innerhalb der nächsten sieben Tage durch.
Falls Sie noch nicht in ELDA registriert sein sollten, hier der Link zur erstmaligen Registrierung:
https://www.elda.at/portal27/eldaportal/content?contentid=10007.682455&viewmode=content