Space – Leerraum

ENDE DER AUFBEWAHRUNGSPFLICHT FÜR BÜCHER UND AUFZEICHNUNGEN AUS 2010

Zum 31.12.2017 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc des Jahres 2010 aus.

EDITORIAL

Werte Klientinnen und Klienten, liebe Leser!

In diesen Tagen wird das letzte Gerüst an unserem Bürohaus entfernt, die Neugestaltung unserer Fassade samt Wärmedämmung ist fertiggestellt.

INVESTITIONEN VOR DEM JAHRESENDE

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzung geltend machen können.

DISPOSITION ÜBER ERTRÄGE/EINNAHMEN BZW AUFWENDUNGEN/AUSGABEN

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum.

GEWINNFREIBETRAG

Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu

SPENDEN AUS DEM BETRIEBSVERMÖGEN

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.

VORSTEUERABZUG BEI ANSCHAFFUNG VON ELEKTROAUTOS

Seit 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt.

WERTPAPIERDECKUNG FÜR PENSIONSRÜCKSTELLUNG

Am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein.

GSVG-BEFREIUNG FÜR „KLEINSTUNTERNEHMER“ BIS 31.12.2017 BEANTRAGEN

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2017 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn

ANGLEICHUNG ARBEITER/ANGESTELLTE IM NATIONALRAT BESCHLOSSEN

Die Anpassung beginnt mit 01.07.2018 und erfolgt etappenweise bis 2021.

ENTFALL DER AUFLÖSUNGSABGABE ERST AB 01.01.2020

Die Auflösungsabgabe wird im Jahr 2018 128,00 € pro Anlassfall betragen und gilt nach wie vor bei folgenden Beendigungen des Dienstverhältnisses:

NAHE ANGEHÖRIGE BZW. FAMILIENMITGLIEDER UNBEDINGT DIENSTVERTRAG UND ARBEITSAUFZEICHNUNGEN ERSTELLEN!

Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse.

INTERNATSKOSTEN FÜR BERUFSSCHÜLER AB 01.01.2018

Sind Lehrlinge in Lehrlingsheimen untergebracht, so muss der Lehrberechtigte derzeit gemäß § 9 Abs 5 BAG die Differenz zwischen den Internatskosten (Unterbringung und Verpflegung) und der (Brutto-)Lehrlingsentschädigung ersetzen,

MUTTERSCHUTZVERORDNUNG – NEU AB 1.1.2018

Durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz wird das Verfahren für die vorzeitige Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen von der Arbeit („vorzeitiger Mutterschutz“) ab 1.1.2018 vereinfacht,

SONDERAUSGABEN

Beachten Sie bitte für die Berücksichtigung von Sonderausgaben im Jahr 2017:

AUßERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN NOCH 2017 BEZAHLEN

Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass

KINDERBETREUUNGSKOSTEN STEUERLICH ABSETZBAR

Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von

WERTPAPIERVERLUSTE REALISIEREN

Die im Rahmen der Budgetsanierung eingeführte neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen ist seit 1.4.2012 in Kraft.

DIE WICHTIGSTEN SV WERTE FÜR 2018

Höchstbeitragsgrundlagen bzw. Geringfügigkeitsgrenzen

REGISTRIERKASSE: JAHRESBELEG ERSTELLEN!

Monats- und Jahresbelege sind zu signierende Kontrollbelege mit Betrag Null (0) Euro, die mit Monats- bzw. Jahresende zu erstellen sind.

SCHENKUNGSMELDUNG

Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt zu melden, wenn

ARBEITSZEITAUFZEICHNUNGEN UND REISEKOSTENABRECHNUNGEN

Immer aktuell
Bitte achten Sie auf exakteste Aufzeichnungen, da diese sowohl bei Abgabenprüfungen als auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen und Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat unbedingt erforderlich sind!

WARTUNG IHRER WEBSITE

Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie großen Wert auf die Wartung ihrer Website legen sollten.

NEUE MITARBEITER_IN IN UNSERER KANZLEI

Bereits im Dezember des Vorjahres ist die Zellerin Birgit Schlosser in unsere Buchhaltungsabteilung eingetreten

KANZLEI ZELL AM SEE

A - 5700 Zell am See
Saalfeldnerstraße 14

Tel.: +43 - 6542 - 734 24 0
Fax: +43 - 6542 - 734 24 16

KANZLEI SAALFELDEN

A - 5760 Saalfelden
Ober-Roden-Straße 2a

Tel.: +43 - 6582 - 746 11 0
Fax: +43 - 6582 - 746 11 31

ONLINE

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