Space – Leerraum

Editorial von Dr. Martin Winner

Liebe Klientinnen und Klienten!

Im nunmehr 85. Jahr des Bestehens unserer Kanzlei haben wir uns zur Neugestaltung unseres Logos und für einen frischen Auftritt unseres Erscheinungsbildes entschieden. Design Storz aus Zell am See hat uns bei der Umsetzung geholfen, ich darf auf die Worte von Achim Storz im nächsten Beitrag verweisen.

Klarheit, bessere Lesbarkeit unter Beibehaltung der Aktualität und Übersichtlichkeit soll auch die neue Aufmachung unserer Klienteninformation liefern. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Neugestaltung unserer Website verweisen. Die Informationen unserer gedruckten Ausgaben werden in Zukunft zusätzlich auch online abrufbar sein.

„…und wenn die stade Zeit vorüber ist, dann wird´s auch wieder ruhiger!...“, dieses Zitat von Karl Valentin beschreibt vortrefflich den (sinnverkehrten) Advent mit all seinen hektischen und umtriebigen „G’schaftigkeiten“, Besorgungen und den Vorbereitungen auf das Weihnachtsfest.

Auch in der Legistik, Rechtsprechung und Auslegung durch unsere Gesetzgeber, (Finanz)Gerichte und Finanzbehörden, durchleben wir alles andere als eine ruhige Zeit. Was wir bräuchten ist eine stillere Zeit in der Gesetzgebung und ein ruhigeres Herangehen an das Erlassen von Vorschriften. Viele neue Bestimmungen werden kurz nach Inkrafttreten wieder revidiert, überarbeitet und korrigiert, es finden kaum mehr Begutachtungsfristen statt, Interessensvertretungen werden nicht mehr gehört und die Praxisnähe rückt auch in weite Ferne. Beispielhaft seien im Bereich der Lohnverrechnung die neuen Bestimmungen zur Geringfügigkeit erwähnt. Hier überschlagen sich die Änderungen und Auslegungen, so dass eine fundierte Beratung kaum mehr möglich ist.

Als kleinen Lichtblick kann man die Absicht der Regierung sehen, die KMUs durch eine Investitionszuwachsprämie zu fördern. Sie soll für Investitionen, wie neu angeschaffte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit Ausnahme von PKW und Grundstücken gelten. Dabei soll der Zuwachs bei einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 - 450.000 Euro für Unternehmen von bis zu 49 Mitarbeitern in den Jahren 2017 und 2018 mit einer 15-prozentigen Prämie direkt gefördert werden.

Betriebe bis 249 Mitarbeiter könnten – bei einem Gesamtausmaß von mindestens 100.000 - 750.000 Euro Investition – eine Prämie in der Höhe von 10% nutzen. Diese Prämie ist noch nicht beschlossen, aber ein ermutigendes Signal in die richtige Richtung.

Wir bedanken uns für Ihre Treue, wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, friedvolles und erfolgreiches Jahr 2017!

Mit besten Grüßen,
Dr. Martin Winner

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