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Investitionszuwachsprämie ab 2017

Im Ministerrat wurde am 25.10.2016 ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ beschlossen. Als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen soll wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden.



Gefördert werden neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (ausgenommen ua PKW und Grundstücke) in den Jahren 2017 und 2018 werden. Die Prämie wird wie folgt gestaffelt werden:

Mitarbeiteranzahl Investitionszuwachs Investitionszuwachsprämie
bis zu 49 Mitarbeiter mind. €   50.000 – max € 450.000 15%
50 bis 250 Mitarbeiter mind. € 100.000 – max € 750.000 10%

Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der letzten drei vorangegangen Jahre.

Wenn Sie also größere Investitionen planen, sollte geprüft werden, ob diese geplanten Investitionen nicht 2017 oder 2018 realisiert werden können.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien des aws.

 

PDF Download 50pxaws_KMU-Investitionszuwachspraemie.pdf

 

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